Kostenerstattung
Osteopathie
Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich anteilig an den Kosten, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und der Osteopath über eine anerkannte Ausbildung verfügt.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten in der Regel ganz oder teilweise, abhängig von Ihrem individuellen Tarif.
Ich empfehle Ihnen, vor Beginn der Behandlung kurz bei Ihrer Krankenkasse, oder Versicherung nachzufragen, welche Leistungen erstattet werden.
Gerne unterstütze ich Sie dabei und stelle Ihnen eine transparente, erstattungsfähige Rechnung aus.
Ersttermin 120 €
Folgetermin 99 €
Physiotherapie
Die Behandlung richtet sich an Privatversicherte, Beihilfeversicherte und Selbstzahler.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Physiotherapeuten (GebüTh). In der Regel werden die Kosten vollständig, oder anteilig von Ihrer privaten Krankenversicherung, bzw. Beihilfe übernommen.
Abrechnung nach GebüTh, abhängig von Verordnung und Behandlungsumfang.
Selbstzahler-
und Akuttermin
Sie können Ihre Behandlung auch unabhängig von einer Verordnung, oder Kostenerstattung buchen. Selbstzahlertermine bieten volle Flexibilität und ermöglichen eine individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Therapie.
Ideal für:
- präventive Behandlungen
- akute Beschwerden, oder
- kurzfristige Terminwünsche
Preis je nach Dauer und Leistung. Gerne vorab auf Anfrage

